AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Schriftverkehr zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und der Auftragnehmerin Susanne Albrecht (Auftragnehmerin).
Der Auftraggeber erkennt die AGB mit der Auftragserteilung an; sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Auftragserteilung
1. Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein Angebot der Auftragnehmerin. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
2. Das Angebot enthält Angaben über die Art der gewünschten Leistung (Korrektorat, Lektorat, Texterstellung, Satz u. a.), den Umfang, den Termin der Fertigstellung, die Preisberechnung sowie den Gesamtpreis.
3. Änderungen des Auftrags sind gesondert zu vereinbaren. Der ursprüngliche Kostenvoranschlag sowie die ehemals geplante Lieferfrist werden gegebenenfalls entsprechend geändert.
4. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung von der Auftragnehmerin beim Auftraggeber vorliegt.
5. Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung kündigen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

§ 3 Bearbeitung
1. Die Bearbeitung erfolgt gemäß den im Auftrag getroffenen Vereinbarungen. Die zu bearbeitenden Texte und/oder die zur Bearbeitung notwendigen Materialien sind vom Auftraggeber so vorzulegen, dass die zeitliche Einhaltung des Vertrages gewährleistet ist.
2. Wenn nicht anders vereinbart, werden Korrekturen bei Word-Dokumenten direkt in der Datei durchgeführt. Korrekturen in Papiervorlagen werden von der Auftragnehmerin entsprechend den gängigen Korrekturzeichen-Regelungen ausgeführt.
3. Grundlage der Korrekturen ist die aktuelle Ausgabe des Rechtschreib-DUDEN. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er die Auftragnehmerin darüber informieren und gleichzeitig die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen; das gilt ebenso für Sprachvarianten und besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen.
4. Die Auftragnehmerin hält insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zum Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext bzw. für die Auftragnehmerin uneindeutigen Vorgaben für die Texterstellung behilflich zu sein.
5. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Auftraggeber hat im Falle einer von der Auftragnehmerin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten; Vergütungsansprüche seitens der Auftragnehmerin erlöschen in diesem Fall.
6. Die Auftragnehmerin übergibt die Arbeit (Lektorat, Redaktion oder Satz) zur Durchsicht und Freigabe dem Auftraggeber. Der daraus folgende Korrekturdurchgang ist im Auftragsvolumen enthalten. Spätere Korrekturen werden nach Standardtarif berechnet, sofern sie nicht auf Fehlern der Auftragnehmerin beruhen.
7. Für die Korrekturdurchgänge wird ein Zeitraum von einer Woche oder nach Vereinbarung festgelegt; andernfalls kann die Auftragnehmerin die fristgerechte Fertigstellung des Auftrags nicht garantieren.

§ 4 Lieferung
1. Die Auftragnehmerin ist um strikte Einhaltung festgesetzter Termine bemüht. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden (siehe § 3, Abschnitt 5.)
2. Termine verlängern sich angemessen, wenn Grundlagen, die für die Ausführung benötigt werden, nicht termingerecht zur Verfügung stehen bzw. im Laufe der Auftragsabwicklung geändert werden.
3. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text der Auftragnehmerin zugegangen ist. Auf Wunsch wird die Korrektur bzw. der erstellte Text auch als selbstgebrannte CD oder als Ausdruck zugesandt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.
4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.

§ 5 Druckfreigabe
1. Der Auftraggeber ist angehalten, vor der Freigabe der Auftrags-Endfertigung Kontroll- und Prüfdokumente wie Prints, PDFs und Proofs auf Fehler zu überprüfen und die Druckfreigabe und notwendigen Korrekturen termingerecht an Satz und Service zu senden. Satz und Service haftet nicht für Fehler, die übersehen werden.
2. Wird auf die Sichtung der druckbereiten Daten verzichtet oder leitet der Kunde die entsprechenden Daten direkt an einen Weiterverarbeiter weiter, so ist er für deren Fehlerfreiheit verantwortlich. Die Auftragnehmerin haftet in diesem Fall lediglich für den Aufwand bis zur Lieferung der Daten und nicht für Folgekosten, die sich aus der Weiterverarbeitung dieser Daten ergeben.
3. Von der Auftragnehmerin gelieferte Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen und Beanstandungen bis zu Druckfreigabe oder spätestens innerhalb einer Woche zu melden, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt.

§ 6 Haftung der Auftragnehmerin
1. Die Auftragnehmerin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
3. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Danach gilt die Leistung als akzeptiert. Weist der bearbeitete bzw. erstellte Inhalt trotz aller Sorgfalt Fehler auf, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Vorschläge seitens der Auftragnehmerin zur Art und Weise des sprachlichen Ausdrucks (Stilistik) ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Inhalt oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Ferner haftet die Auftragnehmerin nicht für falsche oder rechtswidrige Inhalte von zu bearbeitenden Texten/Bildern (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber in vollem Umfang.
6. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben, ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

§ 7 Rechnung und Zahlungsbedingungen
1. Die von der Auftragnehmerin zugesagten Preise sind Nettopreise zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.
2. Bei einem Auftragswert über 250,00 Euro ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen Vorschuss von bis zu 30 Prozent des Gesamtpreises zu verlangen.
3. Das Honorar für die Bearbeitung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rechnung gestellt. Die Rechnung geht dem Auftraggeber auf dem Postweg zu. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist das Honorar bis 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, organisatorisch bedingte Mehrkosten, die auf kundenseitige Verzögerungen zurückzuführen sind, nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

§ 8 Vertraulichkeit
1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit.
2. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber kann eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Auftragnehmerin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.
3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten bzw. erstellten Textes anzufertigen und diese bis nach Ablauf der Einspruchsfrist aufzubewahren.

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Leverkusen.
2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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